Raubkopie? So entgehen Sie Abmahnungen
Raubkopie – ein Wort, bei dem sich dem ein oder anderen automatisch die kleinen Härchen im Nacken aufstellen. Andere reiben sich freudig die Hände und verschicken eine Abmahnung nach der anderen – so stellt man sich das zumindest vor. Doch was hat es mit den Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen wirklich auf sich? Unser Artikel geht der Sache auf den Grund.
Die Flut der Abmahnungen
Was als Rinnsal begann, ist zu einem reißenden Fluss geworden: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Grundsätzlich haben diese natürlich ihre Richtigkeit und wohl auch ihre Daseinsberechtigung. Schließlich dürfen urheberrechtlich geschützte Dateien nun einmal nicht illegal gespeichert oder gar weiterverbreitet werden. Manchmal wird aber auch vollkommen zu Unrecht abgemahnt.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt
Ein Beispiel: Das Kölner Landgericht verhandelte in der Vergangenheit einen Fall, in dessen Rahmen dem Beschuldigten der illegale Tausch von über 2000 Musiktiteln vorgeworfen wurde. Der geforderte Schadenersatz belief sich inklusive Abmahngebühren auf rund 5.400€ – eine Summe, bei der man erstmal schlucken muss. Bei der Verhandlung stellte sich dann aber heraus, dass der Angeklagte zum betrefflichen Zeitpunkt verreist war und die Tat somit definitiv nicht begehen konnte. In der Folge wurde die Anklage selbstverständlich fallengelassen. Angesichts solch skurriler Geschichten fragt man sich natürlich schon, ob so manche Abmahnung nicht einfach mal “auf gut Glück” versandt wird. Ein eingeschüchterter Empfänger bezahlt vielleicht lieber, um die Sache aus der Welt zu schaffen, anstatt sich zu wehren und seine Unschuld zu beweisen. Fakt ist andererseits aber auch, dass der Großteil der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auf handfesten Beweisen basiert und keinesfalls aus der Luft gegriffen ist.
Wortklauberei: Raubkopie kein Raub?
Immer wieder werden Stimmen laut, die das Wort Raubkopie an sich kritisieren. Schließlich handelt es sich laut juristischer Definition nur um einen Raub, wenn eine bewegliche Sache mittels Gewalteinwirkung oder Drohung entwendet wird. Das ist bei einem stillen, immateriellen und vergleichsweise doch sehr friedlichen illegalen Download nicht der Fall. Ob das eine Rolle spielt? Möglicherweise in der Wirkung, die der Wortlaut hinterlässt. Immerhin klingt Raub nach einem schwerwiegenden Verbrechen und hinterlässt gewissermaßen einen gefährlichen Nachgeschmack.
Vorgehen bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Flattert eine Abmahnung dieser Art in den Briefkasten, empfiehlt es sich, zunächst zu prüfen, inwiefern die Vorwürfe der Realität entsprechen. Im nächsten Schritt lohnt es sich in sehr vielen Fällen, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen und sich rechtlich beraten zu lassen. Unter Umständen können nämlich auch Formfehler oder das Vorliegen eines vernachlässigbar kleinen Vergehens dazu führen, dass die Abmahnung unwirksam ist.